Frequently Asked Questions

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, bei weiteren kontaktieren Sie mich gerne einfach.

 

Wann sollten wir Sie buchen?

Die Buchung ist so früh wie möglich sinnvoll, denn die Termine sind, ähnlich wie bei den Locations, 1-2 Jahre im Voraus in Planung. Gerne einfach früh anfragen und ich kann Ihnen den Termin reservieren, kommen Sie einfach auf mich zu!

 

Wie ist die Vorgehensweise nach meiner Anfrage?

Wir kommunizieren per E-Mail und besprechen Liedwünsche, Location, Konditionen, Ablauf etc./oder Telefonieren.

Wenn Sie einverstanden sind und mich für Ihre Veranstaltung buchen möchten, dann sende ich Ihnen per Mail eine Buchungsbestätigung für den entsprechenden Termin zu.

(Für die Plattform eventpeppers kommen keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu).

Einige Monate vor der Veranstaltung besprechen wir dann Details wie Ablauf, Kirchenheft, Auswahl und Reihenfolge der Stücke. Wir bleiben in Kontakt und für Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

 

Wie viele Lieder werden bei einer Hochzeit gesungen?

Gewöhnlich sind bei der kirchlichen Trauung neben den Gemeindegesängen 3-5 solistische Lieder möglich. Beliebt sind Lied zum Einzug, nach der Lesung, nach der Trauung, zur Kommunion, zum Auszug.

Bei Fragen zum Ablauf, der Liedauswahl, der Erstellung des Kirchenheftes und den dramaturgisch sinnvollen Positionen der Lieder kann ich Sie gerne beraten.

 

Singen Sie auch Lieder, die nicht in Ihrem Repertoire sind?

Natürlich, das ist kein Problem! Gerade wenn Paare ein spezielles Lied haben, was sie verbindet, studiere ich das gerne ein und arrangiere eine Version für Gesang und Gitarre (Klavier). Die Aufwandsentschädigung dafür wird in die Rechnung mit einbezogen. Ich freue mich immer über persönliche Wünsche, vor allem, da das Brautpaar dann sein Lied in meiner Version zu hören bekommt und ich diesen ganz besonderen Moment gestalten und miterleben darf.

 

Welche Möglichkeit der Begleitung gibt es?

Normalerweise begleite ich mich an der Gitarre und kann sowohl unplugged spielen (bei kleineren Räumen wie Kapellen, auf Taufen mit einer kleineren Gesellschaft, in einem Restaurant als Geburtstagseinlage, bei einer freien Trauung draußen ohne Strom), als auch mit meiner Anlage in Standesamt, von der Empore in der Kirche oder beim Sektempfang eurer Location.

Gerne spiele ich auch mit meinem Pianisten/Organisten Manuel Höppner zusammen. Er kann auch den gesamten Gottesdienst mit Orgel/ Klavier übernehmen, Einzug und Auszug an der Orgel/am Klavier spielen und die Gemeindegesänge begleiten.

Auch mit dem Organisten vor Ort kann ich gerne zusammen musizieren (wir arrangieren uns vorab mit einer Probe vor dem Gottesdienst).

 

Was benötige ich vor Ort?

Mein Equipment (Anlage, Mikrofon, Gitarre etc.) bringe ich selbst mit. Lediglich eine normale Steckdose sollte in der  Nähe vorhanden sein (10 m Verlängerung vorhanden). Bitte sorgen Sie dafür, dass der Strom zum Zeitpunkt des Aufbaus zwecks Soundcheck auch angeschaltet ist, danke! Desweiteren ist eine Parkmöglichkeit für mich wichtig, da das Equipment nicht weit transportiert werden kann. Informieren Sie mich gerne über nahstmögliche Parkplätze oder reservieren Sie gerne einen zusätzlichen Parkplatz für die Sängerin, das erleichtert mir meinen Aufbau und Soundcheck! 

 

Wird eine Anzahlung bei Buchung fällig?

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine pauschale Anzahlung von 100€ fällig, die innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto überwiesen werden kann. Die Rechnung für die komplette Veranstaltung, auf die die Anzahlung angerechnet wird, erhalten Sie entweder kurz vor der Veranstaltung, sie kann bar oder per Überweisung beglichen werden, oder danach, falls die Spielzeiten o. ä. noch variabel sind.

  

Wann sind Sie am Hochzeitstag vor Ort?

Ich bin in der Regel ca. 45-60 min vor der Trauung vor Ort um aufzubauen und einen Soundcheck zu machen und um mit Organisten, Pfarrer, Standesbeamten die letzten Details zu klären.

 

Von welchem Standort in der Kirche singen Sie?

Ob ich von der Empore oder von vorne singe, entscheide ich oft vor Ort. Die Wahl ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und dem Raumklang. Gibt es Vorgaben von der Kirche oder Sie haben einen Standort-Wunsch, gerne!

 

Wie lange treten Sie bei Sektempfang oder Dinnermusik auf?

Häufig wird für den Sektempfang 30 min, 1h oder 2 h gewählt. Auch bei Kaffe&Kuchen oder Dinnermusik im Hintergrund kann pauschal nach Stunden gebucht werden. Zur perfekten Auswahl der Songs können Sie aus meiner Repertoireliste wählen und ich erstelle Ihnen dann aus Ihren Lieblingssongs eine individuelle Setlist.

 

 

AGBs

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Sängerin ist (fern-) mündlich (per Telefon) sowie schriftlich (per Email, Facebook o.ä.) bei Einigkeit beider Parteien ein wirksam geschlossener Dienstvertrag nach § 611 BGB.

 

Bei Terminbuchungen besteht kein Widerrufsrecht. 

 

Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind jeweils vom Veranstalter zu tragen.

(Gottesdienste, sowie private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Feiern sind davon nicht betroffen.)

 

Im Falle einer Stornierung Ihrerseits wird die Anzahlung für bereits geleistete Aufwendungen (§ 284 BGB) einbehalten.

Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin fallen 50% der Gage als Stornokosten an, bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 75%. Bei Stornierung bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 100% der Gage fällig.

 

Wird Ihr Termin auf einen anderen Tag verschoben oder die Uhrzeit so verändert, dass es mir nicht mehr möglich ist, ihn wahrzunehmen, werden ebenfalls obig genannte Stornierungskosten fällig.

 

Ist der Ausweichtermin noch frei, bleiben die übrigen Vertragsabsprachen unverändert bestehen, für den entgangenen Gewinn (§ 252 BGB) des ursprünglichen Termins wird, falls kein Ersatz mehr gefunden werden kann, eine Gebühr von 100€ fällig.

 

Verhindert höhere Gewalt die Durchführung des Auftritts, so sind beide Vertragspartner von Schadensersatzpflichten befreit. Die Anzahlung wird Ihnen zurückgezahlt.

 

Sollte Ihre Trauung aufgrund von Krankheit, Unfall oder einem Todesfall verschoben werden oder nicht stattfinden, entstehen keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag und sie erhalten Ihre Anzahlung zurück.

 

Kann ich den Auftrag aufgrund von Erkrankung,  eines Todesfalls in meinem engsten Kreis oder einem Unfall nicht erfüllen (Vgl. § 626 I BGB), ergeben sich auch für mich keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Sofern solch ein Fall eintritt, bemüht ich mich selbstverständlich um Ersatz, kann ihn aber nicht garantieren. Finde ich keine Vertretung, entsteht dadurch auch kein Schadensersatzanspruch für Sie. Selbstverständlich erhalten Sie in diesem Fall Ihre geleistete Anzahlung zurück.

 

 

In jedem Fall (Terminänderung, Stornierung) bitte ich mich umgehend zu informieren.